Wichtige Arbeitsgesetze für Personaler, das Arbeitszeitgesetz

Hier versuche ich das Wichtigste aus dem ArbZG für Personaler hervorzuheben. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich mit den wichtigen Paragraphen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auseinanderzusetzen, da diese Regelungen für viele Aspekte der Arbeitszeit und der Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland von Bedeutung sind.

Die relevantesten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB

Quelle: Gesetze im Internet

Zusammengefasst heißt es im Arbeitszeitgesetz, dass maximal IM SCHNITT 8 Stunden am WERKTag gearbeitet werden darf. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen für Ausgleich gesorgt werden kann.

Du siehst, die Angabe Werktag ist wichtig. Durch diese Begrenzung auf Werktage (=Montag-Samstag) kann auch mehr als 8 Stunden gearbeitet werden bei einer 5 Tage Woche. Beispiel: 5 Tage pro Woche werden 8,5 Stunden gearbeitet, also 42,5 Stunden pro Woche. Teilt man diese 42,5 Stunden durch 6 Tage kommt man auf einen Schnitt von ca. 7,1 Stunden. Somit ist eine 48 Stunden-Woche maximal möglich, bei einer 5-Tage-Woche.

Ist die La­ge der Ar­beits­zeit im Wo­chen­ver­lauf, d.h. de­ren Ver­tei­lung, nicht aus­nahms­wei­se im Ar­beits­ver­trag ge­re­gelt, un­ter­liegt sie dem Di­rek­ti­ons- oder Wei­sungs­recht des Ar­beit­ge­bers. Er kann so­mit ein­sei­tig im We­ge der An­wei­sung gemäß § 106 Ge­wer­be­ord­nung (Ge­wO) fest­le­gen, an wel­chen Ta­gen und für wie lan­ge Zeit pro Tag der Ar­beit­neh­mer ar­bei­ten soll. Dem Wei­sungs­recht un­ter­liegt auch die Fra­ge, wann Dienst­be­ginn sein soll und wann Pau­sen ein­ge­legt wer­den sol­len.

Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz

Was ist mit Wege-, Reise-, Umkleide und Waschzeiten? Keine Arbeitszeit ist die von den privaten Lebensumständen des Arbeitnehmers abhängige Wegezeit zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Dagegen zählen Wegezeiten, die der Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitzeit zurücklegt (z.B. Fahrten vom Betrieb zu einer anderen Niederlassung), grundsätzlich zur gesetzlichen und vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Umstritten ist bei Dienstreisen die Behandlung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen. Für die Bewertung wird in der Regel auf den Grad der Beanspruchungs des Arbeitnehmers gezielt, also zählt z.B. die Reisezeit als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer selbst fährt oder währenddessen Arbeitsaufgaben erledigt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, oder gemäß § 612 Absatz 1 BGB von einer Vergütungspflicht (nach Umständen des Einzelfalls) ausgegangen werden kann.

–> Ohne Vereinbarung hierzu, sind diese Zeiten i.d.R. keine Arbeitszeit

Arbeitsbereitschaft? Rufbereitschaft? Bereitschaftsdienst?

Ar­beits­be­reit­schaft liegt vor, wenn sich der Ar­beit­neh­mer an sei­nem Ar­beits­platz auf­hal­ten und je nach Be­darf von sich aus je­der­zeit die Ar­beit auf­neh­men muss, falls das er­for­der­lich ist. Die­se Form der Ar­beit ver­rich­tet z.B. ein Verkäufer während der Zeit, in der sich kei­ne Kun­den im La­den auf­hal­ten. Ar­beits­be­reit­schaft war schon im­mer als Ar­beits­zeit im Sin­ne des Arb­ZG an­er­kannt.

Eben­so wie bei der Ar­beits­be­reit­schaft muss sich ein Ar­beit­neh­mer, der Be­reit­schafts­dienst leis­tet, im Be­trieb oder in des­sen un­mit­tel­ba­rer Nähe auf­hal­ten, um bei Be­darf möglichst rasch die Ar­beit auf­neh­men zu können. Im Un­ter­schied zur Ar­beits­be­reit­schaft muss der Ar­beit­neh­mer im Fal­le des Be­reit­schafts­diens­tes al­ler­dings nicht am Ar­beits­platz an­we­send sein und selbst ständig be­ob­ach­ten, ob ein Ar­beits­be­darf ge­ge­ben ist oder nicht, son­dern kann le­sen, fern­se­hen oder schla­fen. Die­se Form der Ar­beit ver­rich­tet z.B. ein Kran­ken­haus­arzt, der sich während des Wo­chen­en­des oder in der Nacht in der Kli­nik aufhält, um bei Be­darf rasch für Pa­ti­en­ten da zu sein. Der Be­reit­schafts­dienst ist seit dem 01.01.2004 als Ar­beits­zeit im Sin­ne des Arb­ZG an­er­kannt.

Die Ruf­be­reit­schaft schließlich ist ei­ne Form der Ar­beit, die gar nicht als Ar­beit im Sin­ne des Arb­ZG zählt. Während ei­ner Ruf­be­reit­schaft kann sich der Ar­beit­neh­mer nämlich an ei­nem von ihm selbst gewähl­ten Ort außer­halb des Be­triebs auf­hal­ten, muss al­ler­dings per Mo­bil­te­le­fon oder Piep­ser er­reich­bar sein, um in­ner­halb ei­ner im Vor­aus fest­ge­leg­ten Re­ak­ti­ons­zeit sei­ne Ar­beit auf­neh­men zu können. Als Ar­beit im Sin­ne des Arb­ZG zählt da­her nur die sog. Her­an­zie­hungs­zeit, al­so die Zeit, die der Ar­beit­neh­mer während ei­ner Ruf­be­reit­schaft tatsächlich an sei­nem Ar­beits­platz mit sei­ner Ar­beit ver­bringt.

Quelle: hensche.de Quelle: Hensche

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit? ist doch das Gleiche?!

Nein, ist es nicht. Von Überstunden spricht man, wenn der Arbeitnehmer über die verinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Mehrarbeit ist die Zeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht.

Gibt es eine Pflicht zur Leistung von Überstunden?

Das liegt nicht im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Regelung) Ausnahmsweise kann ein Arbeitnehmer in Not- oder Katrastrophenfällen verpflichtet sein.

Vergütung geleisteter Überstunden?

Die Vergütung ist nur bei Berufsausbildungsverhältnissen gesetzlich geregelt. Wenn eine Regelung (Tarif- oder Arbeitsvertrag) fehlt, gilt gemäß § 612 BGB Abs. 1 die übliche zeitanteilige Grundvergütung als stillschweigend vereinbart. Geleistete Überstunden mit dem Monatsentgelt abzugelten ist üblich, aber nur ausnahmsweise zulässig. Z.B. bei leitenden Angestellten. Man kann eine gewisse Anzahl, die in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit ist, inkludieren. Da ich keine Rechtsberaterin bin, halte ich mich hier aber mit Empfehlungen zurück.

WICHTIGE PARAGRAPHEN DES ARBEITSZEITGESETZ ARBZG

Im Arbeitszeitgesetz ArbZG ist so ziemlich jeder Paragraph wichtig, ich beleuchte folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
  • Sonn- und Feiertagsruhe
  • Ausnahmen in besonderen Fällen

Dann habe ich noch überlegt, dass ich in regelmäßigen Updates hier wichtige Gerichtsurteile noch mit erwähnen möchte. Gerade in der Weiterbildung zur Personalfachkauffrau wird die Kenntnis der Gerichtsurteile erwartet – von der täglichen Praxis mal zu schweigen 🙂

Paragraph 3: Wöchentliche Arbeitszeit

Paragraph 3 des ArbZG legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, z.B. für bestimmte Berufsgruppen oder in bestimmten Branchen. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, diese Ausnahmen zu kennen und zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter innerhalb der geltenden Gesetze bleibt.

Paragraph 4: Tägliche Arbeitszeit und Ruhezeit

Paragraph 4 des ArbZG regelt die tägliche Arbeitszeit und die tägliche Ruhezeit. Danach darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich an diese Regelungen zu halten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ausreichend Zeit zur Erholung haben und die Arbeitsbedingungen fair und gesund bleiben.

Paragraph 5: Wöchentliche Ruhezeiten

Paragraph 5 des ArbZG enthält Regelungen zu den wöchentlichen Ruhezeiten. Danach muss jeder Arbeitnehmer eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden haben. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich an diese Regelung zu halten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter genügend Zeit zur Erholung und zum Ausgleich haben.

Paragraph 6: Jahresarbeitszeitkonten

Paragraph 6 des ArbZG enthält Regelungen zu den Jahresarbeitszeitkonten. Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Arbeitszeit in einem bestimmten Zeit

Paragraph 7: Überstunden

Paragraph 7 des ArbZG enthält Regelungen zu den Überstunden. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden erhöht werden, wenn dies aufgrund von Arbeitsüberlastung oder zur Beseitigung von Betriebsstörungen erforderlich ist. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, diese Regelungen zu kennen und bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Vergütung von Überstunden zu berücksichtigen.

Insgesamt bietet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wichtige Regelungen für die Arbeitszeit und Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland und ist daher für Personalfachkauffrauen von großer Bedeutung. Es ist wichtig, sich mit den relevanten Paragraphen auseinanderzusetzen und sie bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Vergütung von Überstunden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen fair und gesund bleiben.