
Hier versuche ich das Wichtigste aus dem ArbZG für Personaler hervorzuheben. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich mit den wichtigen Paragraphen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auseinanderzusetzen, da diese Regelungen für viele Aspekte der Arbeitszeit und der Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland von Bedeutung sind.
Die relevantesten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB
Quelle: Gesetze im Internet
Zusammengefasst heißt es im Arbeitszeitgesetz, dass maximal IM SCHNITT 8 Stunden am WERKTag gearbeitet werden darf. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen für Ausgleich gesorgt werden kann.
Du siehst, die Angabe Werktag ist wichtig. Durch diese Begrenzung auf Werktage (=Montag-Samstag) kann auch mehr als 8 Stunden gearbeitet werden bei einer 5 Tage Woche. Beispiel: 5 Tage pro Woche werden 8,5 Stunden gearbeitet, also 42,5 Stunden pro Woche. Teilt man diese 42,5 Stunden durch 6 Tage kommt man auf einen Schnitt von ca. 7,1 Stunden. Somit ist eine 48 Stunden-Woche maximal möglich, bei einer 5-Tage-Woche.
Ist die Lage der Arbeitszeit im Wochenverlauf, d.h. deren Verteilung, nicht ausnahmsweise im Arbeitsvertrag geregelt, unterliegt sie dem Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers. Er kann somit einseitig im Wege der Anweisung gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) festlegen, an welchen Tagen und für wie lange Zeit pro Tag der Arbeitnehmer arbeiten soll. Dem Weisungsrecht unterliegt auch die Frage, wann Dienstbeginn sein soll und wann Pausen eingelegt werden sollen.
Häufige Fragen zum Arbeitszeitgesetz
Was ist mit Wege-, Reise-, Umkleide und Waschzeiten? Keine Arbeitszeit ist die von den privaten Lebensumständen des Arbeitnehmers abhängige Wegezeit zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Dagegen zählen Wegezeiten, die der Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten regelmäßigen Arbeitzeit zurücklegt (z.B. Fahrten vom Betrieb zu einer anderen Niederlassung), grundsätzlich zur gesetzlichen und vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
Umstritten ist bei Dienstreisen die Behandlung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen. Für die Bewertung wird in der Regel auf den Grad der Beanspruchungs des Arbeitnehmers gezielt, also zählt z.B. die Reisezeit als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer selbst fährt oder währenddessen Arbeitsaufgaben erledigt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, oder gemäß § 612 Absatz 1 BGB von einer Vergütungspflicht (nach Umständen des Einzelfalls) ausgegangen werden kann.
–> Ohne Vereinbarung hierzu, sind diese Zeiten i.d.R. keine Arbeitszeit
Arbeitsbereitschaft? Rufbereitschaft? Bereitschaftsdienst?
Arbeitsbereitschaft liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz aufhalten und je nach Bedarf von sich aus jederzeit die Arbeit aufnehmen muss, falls das erforderlich ist. Diese Form der Arbeit verrichtet z.B. ein Verkäufer während der Zeit, in der sich keine Kunden im Laden aufhalten. Arbeitsbereitschaft war schon immer als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG anerkannt.
Ebenso wie bei der Arbeitsbereitschaft muss sich ein Arbeitnehmer, der Bereitschaftsdienst leistet, im Betrieb oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhalten, um bei Bedarf möglichst rasch die Arbeit aufnehmen zu können. Im Unterschied zur Arbeitsbereitschaft muss der Arbeitnehmer im Falle des Bereitschaftsdienstes allerdings nicht am Arbeitsplatz anwesend sein und selbst ständig beobachten, ob ein Arbeitsbedarf gegeben ist oder nicht, sondern kann lesen, fernsehen oder schlafen. Diese Form der Arbeit verrichtet z.B. ein Krankenhausarzt, der sich während des Wochenendes oder in der Nacht in der Klinik aufhält, um bei Bedarf rasch für Patienten da zu sein. Der Bereitschaftsdienst ist seit dem 01.01.2004 als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG anerkannt.
Die Rufbereitschaft schließlich ist eine Form der Arbeit, die gar nicht als Arbeit im Sinne des ArbZG zählt. Während einer Rufbereitschaft kann sich der Arbeitnehmer nämlich an einem von ihm selbst gewählten Ort außerhalb des Betriebs aufhalten, muss allerdings per Mobiltelefon oder Piepser erreichbar sein, um innerhalb einer im Voraus festgelegten Reaktionszeit seine Arbeit aufnehmen zu können. Als Arbeit im Sinne des ArbZG zählt daher nur die sog. Heranziehungszeit, also die Zeit, die der Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft tatsächlich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Arbeit verbringt.
Quelle: hensche.de Quelle: Hensche
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit? ist doch das Gleiche?!
Nein, ist es nicht. Von Überstunden spricht man, wenn der Arbeitnehmer über die verinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Mehrarbeit ist die Zeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht.
Gibt es eine Pflicht zur Leistung von Überstunden?
Das liegt nicht im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Regelung) Ausnahmsweise kann ein Arbeitnehmer in Not- oder Katrastrophenfällen verpflichtet sein.
Vergütung geleisteter Überstunden?
Die Vergütung ist nur bei Berufsausbildungsverhältnissen gesetzlich geregelt. Wenn eine Regelung (Tarif- oder Arbeitsvertrag) fehlt, gilt gemäß § 612 BGB Abs. 1 die übliche zeitanteilige Grundvergütung als stillschweigend vereinbart. Geleistete Überstunden mit dem Monatsentgelt abzugelten ist üblich, aber nur ausnahmsweise zulässig. Z.B. bei leitenden Angestellten. Man kann eine gewisse Anzahl, die in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit ist, inkludieren. Da ich keine Rechtsberaterin bin, halte ich mich hier aber mit Empfehlungen zurück.
WICHTIGE PARAGRAPHEN DES ARBEITSZEITGESETZ ARBZG
Im Arbeitszeitgesetz ArbZG ist so ziemlich jeder Paragraph wichtig, ich beleuchte folgende Abschnitte:
- Allgemeine Vorschriften
- Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
- Sonn- und Feiertagsruhe
- Ausnahmen in besonderen Fällen
Dann habe ich noch überlegt, dass ich in regelmäßigen Updates hier wichtige Gerichtsurteile noch mit erwähnen möchte. Gerade in der Weiterbildung zur Personalfachkauffrau wird die Kenntnis der Gerichtsurteile erwartet – von der täglichen Praxis mal zu schweigen 🙂
Paragraph 3: Wöchentliche Arbeitszeit
Paragraph 3 des ArbZG legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich auf 48 Stunden begrenzt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, z.B. für bestimmte Berufsgruppen oder in bestimmten Branchen. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, diese Ausnahmen zu kennen und zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter innerhalb der geltenden Gesetze bleibt.
Paragraph 4: Tägliche Arbeitszeit und Ruhezeit
Paragraph 4 des ArbZG regelt die tägliche Arbeitszeit und die tägliche Ruhezeit. Danach darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich an diese Regelungen zu halten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ausreichend Zeit zur Erholung haben und die Arbeitsbedingungen fair und gesund bleiben.
Paragraph 5: Wöchentliche Ruhezeiten
Paragraph 5 des ArbZG enthält Regelungen zu den wöchentlichen Ruhezeiten. Danach muss jeder Arbeitnehmer eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 35 Stunden haben. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, sich an diese Regelung zu halten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter genügend Zeit zur Erholung und zum Ausgleich haben.
Paragraph 6: Jahresarbeitszeitkonten
Paragraph 6 des ArbZG enthält Regelungen zu den Jahresarbeitszeitkonten. Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Arbeitszeit in einem bestimmten Zeit
Paragraph 7: Überstunden
Paragraph 7 des ArbZG enthält Regelungen zu den Überstunden. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden erhöht werden, wenn dies aufgrund von Arbeitsüberlastung oder zur Beseitigung von Betriebsstörungen erforderlich ist. Als Personalfachkauffrau ist es wichtig, diese Regelungen zu kennen und bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Vergütung von Überstunden zu berücksichtigen.
Insgesamt bietet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wichtige Regelungen für die Arbeitszeit und Ruhezeiten von Arbeitnehmern in Deutschland und ist daher für Personalfachkauffrauen von großer Bedeutung. Es ist wichtig, sich mit den relevanten Paragraphen auseinanderzusetzen und sie bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Vergütung von Überstunden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen fair und gesund bleiben.