Wie läuft die Abschlussprüfung zur Personalfachkauffrau/-mann IHK ab?

Wie läuft die Abschlussprüfung zur Personalfachkauffrau/-mann IHK ab?

Für die Aufstiegsfortbildung zur Personalfachkauffrau IHK, wurde das umfangreiche Themengebiet HR / Personal in 4 Handlungsfelder eingeteilt.

Verschaffe dir hier einen Überblick, wie sich die 4 Prüfungsteile zusammensetzen. Ergänzend wird in einer mündlichen Prüfung die Anwendung dieser Kenntnisse vertieft geprüft.

In Klammern habe ich die Richtwerte der Punkte in der Abschlussprüfung angegeben. Das empfand ich in meiner Vorbereitung für die Abschlussprüfung als hilfreiche Orientierung. So ist klar, mit welchem Thema man sich ausgiebiger beschäftigen sollte.

Nichts ist schlimmer, als bei einer Prüfung mit 100 Gesamtpunkten, eine Aufgabe mit 25 Punkten nicht bearbeiten zu können!

PERSONALFACHKAUFFRAU HANDLUNGSFELD 1: “PERSONALARBEIT ORGANISIEREN UND DURCHFÜHREN”

Im Handlungsbereich “Personalarbeit organisieren und durchführen” soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Personalarbeit eines Unternehmens unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung organisatorisch gestalten und in diesem Rahmen mit seinen/ihren Partnern innerhalb und außerhalb der Organisation zielgerecht kommunizieren und kooperieren kann.

In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden (ca. 20 Punkte),
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten (ca. 10 Punkte),
  • Prozesse im Personalwesen gestalten (ca. 10 Punkte),
  • Projekte planen und durchführen (ca. 20 Punkte),
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen (ca. 10 Punkte),
  • Beraten und Fachgespräche führen (ca. 10 Punkte),
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen (ca. 10 Punkte),
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden (ca. 10 Punkte).

PERSONALFACHKAUFFRAU HANDLUNGSFELD 2: “PERSONALARBEIT AUF GRUNDLAGE RECHTLICHER BESTIMMUNGEN DURCHFÜHREN”

Im Handlungsbereich “Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen” soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung in allen Phasen der Personalbeschaffung, der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent und verantwortlich beraten und damit eine effiziente Personalbewirtschaftung gewährleisten kann.

In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden (ca. 45 Punkte),
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen (ca. 5 Punkte),
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen (ca. 10 Punkte),
  • Sozialversicherungsrecht anwenden (ca. 10 Punkte),
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten (ca. 10 Punkte),
  • Personalbeschaffung durchführen (ca. 10 Punkte)
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten (ca. 10 Punkte).

PERSONALFACHKAUFFRAU HANDLUNGSFELD 3: “PERSONALPLANUNG, -MARKETING UND -CONTROLLING GESTALTEN UND UMSETZEN”

Im Handlungsbereich “Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen” soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er/sie muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können.

In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen (ca. 15 Punkte),
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten (ca. 15 Punkte),
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln (ca. 20 Punkte),
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen (ca. 30 Punkte),
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen (ca. 20 Punkte).

PERSONALFACHKAUFFRAU HANDLUNGSFELD 4: “PERSONAL- UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG STEUERN”

Im Handlungsbereich “Personal- und Organisationsentwicklung steuern” soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, an entsprechenden Personalentwicklungsprojekten mitarbeiten, Zusammenarbeit und Führungsqualität fördern und betriebliche Veränderungsprozesse mitgestalten kann.

In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden:

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern (ca. 20 Punkte),
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen (ca. 15 Punkte),
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen (ca. 20 Punkte),
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen (ca. 15 Punkte),
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten (ca. 20 Punkte),
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen (ca. 10 Punkte)

Quelle: Gesetze im Internet